CDU Stadtverband Werder (Havel)

Antwort zu Presseanfrage in Sachen "Thermeneinbruch / Rachimow und Kollegen"

Zu den Presseanfragen in Sachen "Thermeneinbruch" nahm die CDU-Fraktion Werder (Havel) Stellung und hat zur Vermeidung falscher Eindrücke einige Fragen, die sich der Bürgerschaft gegebenenfalls stellen, erörtert.

Lesen Sie hier die Stellungnahme. 

Bild von der ThermeBild von der Therme

Zu den Anfragen von „WirsindWerder“ in Sachen „Thermeneinbruch / Rachimow und Kollegen“ nimmt die CDU-Fraktion Werder (Havel) wie folgt Stellung: 

Wer im Zusammenhang mit einer Straftat einen Verdacht entwickelt, weil er für sich zu der Erkenntnis kommt, jemanden erkannt zu haben, hat diesen Verdacht richtigerweise den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Schließlich kennt der zuständige Staatsanwalt nicht jeden Werderaner, ist in solchen Fällen also zwingend auf die Mithilfe von Geschädigten bzw. Zeugen angewiesen. Diesen Schritt ist die Bürgermeisterin gegangen, ehe die CDU-Fraktion hierzu informiert war, so dass sich für die Fraktion die Frage nicht mehr stellte. Ansonsten ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, zu Straftaten zu ermitteln und Aufgabe der Gerichte, zu entscheiden, wer als Täter überführt ist und wer nicht. Die CDU-Fraktion ist weder in der Lage, noch berechtigt, einer solchen Entscheidung vorzugreifen. 

Die CDU-Fraktion beantwortet allerdings zur Vermeidung falscher Eindrücke einige Fragen, die sich der Bürgerschaft gegebenenfalls stellen: 

Beruht die Hausdurchsuchung beziehungsweise der Verdacht auf einer politischen Auseinandersetzung? 

Dieser Vorwurf ist unsinnig. Die Behauptung einer politischen Auseinandersetzung mit solchen Mitteln ist ein schwerer, übler und unwahrer Vorwurf. Ein Vorwurf, der sich leider in die haltlosen Unterstellungen einreiht, die von den Stadtmitgestaltern kommen und unseres Erachtens kein Zugewinn für das politische Klima und die Bürgerschaft in Werder sind.

Tatsache ist: Die „Stadtmitgestalter“ haben sich, anders als jetzt vielfach zu lesen, keineswegs schon seit Jahren eingebracht. Sie sind erstmals 2018 in Erscheinung getreten, um gegen die Therme vorzugehen, die zu diesem Zeitpunkt auch bezüglich des „wie weiter nach Kristall?“ schon jahrelang diskutiert und beraten worden war sowie sich am Ende eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens befand. Unter Missachtung der Mehrheitsentscheidungen in den zuständigen Gremien wurde auch der Rechtsweg zur Verhinderung gesucht, bekanntlich mit negativem Ausgang, da sowohl Gerichte als auch Rechtsaufsicht den „Stadtmitgestaltern“ die Unrichtigkeit ihrer Auffassungen beschieden. 

Erstmals im Zuge dieser Aktivitäten der „Stadtmitgestalter“ sind in Werder (Havel) weitere Dinge aufgetreten, die nichts mit anständiger politischer Auseinandersetzung zu tun haben: Eine gefälschte Internetseite zur Haveltherme mit Beleidigungen der Bürgermeisterin und Stadtverordneten, persönliche Angriffe in den Texten auf der Homepage der Stadtmitgestalter einschließlich falscher Zitate und unwahrer Sachverhaltsangaben oder etwa der aktuell von Plakaten herunter erhobene Vorwurf der Korruption, gerichtet offenbar an alle bisherigen Stadtverordneten, gehören hierzu. 

Bei diesem Verhalten selbst liegt es für diese Gruppierung vielleicht nahe, Strafverdächtigungen als Teil von Politik zu verstehen. Das ist aber offensichtlich eine grobe Fehlvorstellung. Die so genannten „Stadtmitgestalter“ kann man eigentlich nur noch als Stadtpalter bezeichnen. Die bisher in Werder (Havel) aktiven politischen Kräfte haben sich nie und werden sich hoffentlich nie auf ein solches Niveau begeben. Für die CDU jedenfalls können wir das ausschließen. 

Weiterhin ist es eine erhebliche Selbstüberschätzung von einem Verdächtigem, sich für so wichtig zu nehmen, dass ihn irgendjemand aus politischen Gründen in einer solchen Weise auch nur bekämpfen wollte. Diese Gruppierung neigt chronisch zu dieser Selbstüberschätzung, so etwa, wenn Herr Rachimow behauptet, Inhalte des CDU-Wahlprogramms, die vor Monaten erarbeitet wurden, seien bei ihm „abgeschrieben“, nur weil auch im Programm dieser Vereinigung steht, dass man bessere Radwege in Werder (Havel) will. 

Selbst wer, wie offenbar einzelne Vertreter dieser Grupperung, nach eigenen Behauptungen ohne selbst das Video gesehen zu haben, öffentlich als sichere Erkenntnis kundtut, dass Herr Rachimow keiner der zwei Täter sei und der Stadtverwaltung zutraut, aus politischen Motiven falsche Verdächtigungen auszusprechen, muss doch jedenfalls die Realitäten im deutschen Rechtsstaat anerkennen bzw. wissen, wie eine Hausdurchsuchung in Deutschland zustande kommt: 

Für diesen schweren Eingriff in die Rechte des Betroffenen muss zunächst die Staatsanwaltschaft vom Verdacht überzeugt sein. Dann muss, wenn wie hier kein Eilfall vorliegt, ein Richter die Maßnahme angeordnet haben. Jeder Mensch mit Verstand, der nicht pathologisch Verschwörungstheorien pflegt, weiß, wie vollkommen absurd es ist, anzunehmen, die Staatsanwaltschaft Potsdam und ein Ermittlungsrichter würden einem Zuruf der Bürgermeisterin Werders folgend, einfach eine Hausdurchsuchung anordnen. Vielmehr zeigt die richterliche Anordnung einer Hausdurchsuchung, dass Staatsanwaltschaft und Gericht auf Basis der Videoaufzeichnung Herrn Rachimow für sehr verdächtig halten. 
 

Wieso wurde das Video den Stadtverordneten gezeigt? 

Herr Rachimow hatte am Tag der Hausdurchsuchung eines unserer Fraktionsmitglieder kontaktiert und gefragt, ob das Teil einer politischen Auseinandersetzung sei, er meine, das müsse ein Angriff auf ihn aus dem Rathaus sein. Unser Fraktionsmitglied hat das nach seinen Angaben spontan verneinen können, einfach mit Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung. Er versprach Herrn Rachimow aber, dass er anfragen werde, ob es zutrifft, dass es im Rathaus einen Verdacht gegen Herrn Rachimow gibt und worauf dieser gründet. 

In der Stadtverwaltung kam man unseres Erachtens zutreffend zu der Ansicht, eine Auskunft bzw. Vorführung des Videos nur für einen einzelnen Stadtverordneten der CDU angesichts der Brisanz nicht in Frage kommt. Zudem war davon auszugehen, dass der Vorwurf, hier werde aus politischem Interesse jemand verdächtigt, auch gegenüber weiteren Personen in den Raum gestellt wird, so dass man richtigerweise alle informieren sollte. Die CDU-Fraktion versteht vor diesem Hintergrund die Entscheidung der Bürgermeisterin, zunächst dem Badausschuss und dann den Stadtverordneten jeweils in nichtöffentlicher Sitzung das Video zu zeigen, um diese zu informieren, dass ein Verdacht besteht.

 

Wie kam das Video an die Presse?

Zunächst halten wir es für legitim, wenn das Opfer einer Straftat, das eine legal erstellte Videoaufnahme von der Tat hat (die Videoüberwachung war klar ausgeschildert, in die Therme wurde eingebrochen...), diese zeigt. Die Stadtverwaltung hat das, anscheinend gerade weil sie überzeugt war und ist, bereits zu wissen, wer auf dem Video zu sehen ist, bisher nicht getan. Mitglieder der CDU-Fraktion haben das Video wie alle Stadtverordneten gesehen, aber nicht erhalten, scheiden somit als Quelle aus. 

Es erscheint nicht abwegig, dass die Quelle des BILD-Journalisten für das Video die gleiche ist, die den Stadtmitgestaltern auch vertrauliche Gutachten und andere nichtöffentliche Unterlagen zugespielt hat. Auch wenn die Inhalte der Unterlagen keinerlei Überraschungen boten, war die Weitergabe an die Stadtmitgestalter doch rechtswidrig und es dürfte glaubwürdig sein, dass die Bürgermeisterin und der Beigeordnete nicht wissen, wer diese Unterlagen illegal herausgegeben hat. 

Es liegt auch auf der Hand, dass die Führung der Stadtmitgestalter selbst ein hohes Interesse an den Bildern hatte, etwa um zu sehen, ob diese einen Rest an Leugnungsmöglichkeiten zulassen oder nicht. Wenn man sich Gutachten der Stadt besorgen konnte, wieso dann nicht auch das Video? Da die Stadtmitgestalter offenbar aus anderen Fraktionen regelmäßig auch Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung erhalten, liegt nahe, dass man dort schon lange weiß, dass die Stadtverordneten das Video gesehen haben und der Verdacht sich gegen ihre Aktiven richtet. Ob man dann bewusst kurz vor der Wahl die „Flucht nach vorne“ angetreten ist, um den Vorwurf einer politischen Kampagne zu erheben und die eigene Bekanntheit zu erhöhen sowie von Märtyrer-Effekten zu profitieren, weil das gerichtliche Verfahren nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen sein wird, können wir nicht beurteilen. Angesichts des besorgniserregenden Verständnisses von „Politik“, dass wir die letzten Monate bei dieser Gruppierung erleben durften, kann es jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Dass ein Täter in so einer Situation zu wahrheitswidrigem Bestreiten bereit ist, kann jedenfalls niemand überraschen. Immerhin stehen erhebliche Straftaten in Rede. Das Video zeigt zudem umfassende Vorkehrungen zur Verschleierung und damit eine hohe kriminelle Energie und eben Verdunkelungsabsicht. 

Wer wurde auf dem Video erkannt? 

Mehrere Stadtverordnete äußerten sich zur Person des Verdächtigen wie die Bürgermeisterin, wobei neben dem Aussehen auch Dinge wie die Gangart von einzelnen benannt wurden. Einzelne äußerten, die Bildqualität lasse keine Sicherheit für sie zu. Von keinem Stadtverordneten, also aus keiner Fraktion, kam hingegen Kritik, dass die Bürgermeisterin ihren Verdacht gegen Herrn Rachimow entwickelt und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat. Kein Stadtverordneter, also aus keiner Fraktion, äußerte sich dahin, dass er die Personenzuordnung ausschließe bzw. den Verdacht falsch oder fernliegend finde.  

 

Welche Sprache sprechen die Begleitfakten?

Sicher ist: In die Therme wurde von Personen eingebrochen, die sich u.a. mit Kapuzen-Pullis und weißen Handschuhen gegen Strafverfolgung sichern wollten. Diese Personen haben Baupläne studiert, nicht gerade das, was man von Dieben auf Suche nach Wertsachen erwartet. Dann wurde die Videoüberwachung erkannt und die Täter zogen sich in den „Kameraschatten“ zurück und kamen mit übergezogenen Kapuzen wieder. Sie suchten nach der Computertechnik, auf der sie die Videoaufzeichnung vermuteten. Sie entwendeten diese Technik und versenkten sie im Zernsee, wo sie von der Polizei gefunden wurde. 

Das Versenken im Zernsee ist ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass es nicht um Diebstahl im eigentlichen Sinn ging. Anders als zuletzt verschiedentlich zu lesen oder zu hören, gibt es jedenfalls soweit der CDU bekannt ist, mit anderen Worten keinen Verdacht, dass eingebrochen wurde, um Technik zu stehlen, sondern der Verdacht lautet, dass eingebrochen wurde, weil man meinte, man könne skandaltaugliche Dinge in der Therme entdecken und dass nach Entdeckung der Videoüberwachung die vermeintlichen Speichermedien gestohlen wurden, um sie zu vernichten. Auch der anschließende Vandalismus erscheint als Verdeckungsversuch plausibel. Auch hier gilt: Es ist ein Verdacht, niemand aus der CDU ist Augenzeuge. Aber es ist eine plausible Möglichkeit, die den Verdacht der Bürgermeisterin verständlich macht. 

Herr Meiko Rachimow hat sich auf einer Sitzung des Badausschusses unmittelbar nach dem Einbruch, als weder er, noch Stadtverordnete von dem Zweitspeicherort und damit der Fortexistenz eines Videos wussten, intensiv nach den Eigentumsverhältnissen an der Computertechnik erkundigt. Auch das sehen einige Stadtverordnete nach Kenntnisnahme des Videos in einem neuen Licht beziehungsweise Zusammenhang. Auch insoweit bleibt es dabei, dass allein die Gerichte zu entscheiden haben, ob ein Täterbeweis geführt werden kann oder nicht. 

 

Wie schätzen Sie die Rücktrittsforderungen an den 1. Beigeordneten und die Bürgermeisterin ein? 

Die CDU nimmt zunächst überrascht zur Kenntnis, in welcher Geschwindigkeit die „Stadtmitgestalter“ Rücktrittsforderungen formuliert haben. Eine Gruppe, die Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung in besonderer Weise tatsächlich lebt, dürfte wohl kaum zu so rascher Meinungsfindung in der Lage sein. Offenbar sind die Stadtmitgestalter eben doch ein Verein, der von einigen wenigen nach deren Zielen und Meinungen geführt wird und alle anderen müssen folgen, ohne gefragt zu werden. 

Davon unabhängig, ob überhaupt die Mehrheit der „Stadtmitgestalter“ diese Rücktrittsforderung teilt, ist die Forderung Unfug. Aus den oben dargelegten Gründen war es nicht nur das Recht, sondern die Verpflichtung der Bürgermeisterin, die Fragen der Strafverfolgungsbehörden, ob sie einen Täter-Verdacht hat, wahrheitsgemäß und ihrer Überzeugung nach zu beantworten. Gleiches gilt für den 1. Beigeordneten. Die Bürgermeisterin und der 1. Beigeordnete vertreten die Stadt, ein Schaden von 12.000 EUR ist entstanden. Jeder Bürger, der ein Bild von den Einbrechern in seinem Haus hat und meint, auf den Videobildern jemand erkannt zu haben, würde die Strafverfolgungsbehörden entsprechend informieren, weil er möchte, dass die Straftat aufgeklärt und geahndet wird.