CDU Stadtverband Werder (Havel)

Laute Bierparty kann teuer werden Verordnung Werder beschloss Verordnung für mehr Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt

Werder will für mehr Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt sorgen. Nach mehrfacher Überarbeitung haben die Abgeordneten einer neuen Verordnung jetzt zugestimmt.
WERDER Eine lärmende Schnapsorgie auf dem Marktplatz der Insel oder am Plantagenplatz kann für „Gastgeber“ und Mitwirkende künftig teuer werden. Auch wenn Bello sein Geschäft auf dem Gehweg macht und Herrchen weiterspaziert, als wäre der Haufen nicht sein Problem, muss der Verursacher mit einem Verwarngeld von bis zu 35 Euro rechnen. Mit der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung, die von den Stadtverordneten am Donnerstagabend mehrheitlich beschlossen wurde, hat sich die Stadt eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um gegen jene vorzugehen, die die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt erheblich beeinträchtigen. Die Linken und die Fraktion SPD/BGNW stimmten der Verordnung nicht zu. Sie sehen in der Verordnung nicht das geeignete Mittel, um unter anderem gegen Trunkenheit auf öffentlichen Plätzen vorzugehen. Peter Hinze (Linke) zweifelt an, dass die Stadt die Kontrolle in den Griff bekommt. Auch sollte nach Lösungen für jene gesucht werden, die im Schnaps die einzige Erfüllung finden.

Den Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung von 1993 hatte die CDU-Fraktion bereits im vergangenen Jahr unterbreitet. „Wir wollen damit auch die Bürger dafür gewinnen, dass sie sich noch mehr für die Ordnung und Sauberkeit in der Stadt mitverantwortlich fühlen. Sie sollen wissen, die Stadt steht hinter ihnen, wenn sie andere auf Verstöße aufmerksam machen“, sagt Fraktionssprecher Christian Große. „Es geht nicht darum, dass an der Föhse kein Bier getrunken werden darf, aber wenn Gruppen von Betrunkenen Passanten belästigen, dann kann das Folgen haben und Bußgeld fällig werden, wenn das Ordnungsamt der Stadt auf Kontrollgang ist.“

Bestandteil der Verordnung sind unter anderem auch Festlegungen zu Verkehrsflächen und Anlagen, in denen Bänke, Verkehrszeichen und Spielgeräte nicht beschmutzt und nicht entfernt werden dürfen. Auch wer Kippen oder Dosen im öffentlichen Raum fallen lässt, Grünschnittabfälle unerlaubt ablagert oder Schmutzwasser auf die Wege kippt, kann zur Kasse gebeten werden. Damit werden auch jene konfrontiert, die ihren Hausmüll in öffentliche Behälter ausleeren, Kellerluken nicht absichern oder ihren Hund auf dem städtischen Spielplatz toben lassen. Zum Blütenfest ist aus Sicherheitsgründen im gesamten Festbereich auch das Trinken aus Glasflaschen verboten.