Beginn der Baumaßnahmen an der Landesstraße 90 in Werder im November
WERDER - Der Infrastrukturminister des Landes Brandenburg, Reinhold Dellmann (SPD), gab im März dieses Jahres bekannt, dass Planungen für einen Tunnel unter der Bahnstrecke in Werder begonnen hätten.
Auf Nachfrage der verkehrspolitischen Sprecherin der Linken im Landtag, Anita Tack, gab der Minister nun erste konkrete Maßnahmen bekannt: Ende November soll mit dem Ausbau der Landesstraße 90 zwischen der Garten- und der Kesselgrundstraße, also der Phöbener Straße, begonnen werden. Bis Mitte 2010 soll dieser Bauschritt fertiggestellt sein.
Momentan werden für die Untertunnelung der Bahnstrecke „die Planunterlagen für die Vorplanung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen erstellt“, sagte Dellmann. 2010 soll das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Neben den konkreten Maßnahmen zum Tunnelbau unter der Landesstraße 90 seien unter anderem noch die Verkehrsführung während der Bauzeit, die Erschließung der Anliegergrundstücke und die Erreichbarkeit des Regionalbahnhofs zu klären.
Die Kosten für das Bauvorhaben wurden noch nicht konkret berechnet, im Frühjahr ging man von 4,5 Millionen Euro aus, die zu etwa gleichen Teilen von Kommune, Land und Bund übernommen werden sollen.
Die Werderaner CDU und 33 lokale Unternehmen hatten das Projekt ins Rollen gebracht, weil lange Staus am Bahnübergang in der Phöbener Straße zu Verkehrbehinderungen führen.
Sechs Stunden am Tag ist die Schranke laut Landesbetrieb Straßenwesen durchschnittlich geschlossen, weil die wichtige und viel befahrene Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover dort entlang führt.
Die Parteien waren sich über die Lösung des Problems nicht einig. Grüne und SPD kritisierten die lange Bauzeit eines Tunnels und fürchteten noch längere Staus. Sie bevorzugten stattdessen die Einrichtung einer modernen Signalanlage wie in Kemnitz. Diese würde erst kurz bevor der Zug den Übergang passiert schließen und damit die Wartezeit für die Autofahrer erheblich verkürzen.
Anita Tack, die den Bahnübergang in seiner heutigen Form als „risikovolles Verkehrshindernis“ bezeichnet, sieht bei den Umsetzungsvorstellungen der Landesregierung „noch viele planungsrechtliche und finanzielle Unwägbarkeiten“.