CDU Stadtverband Werder (Havel)

CDU-, FDP- und BBT-Fraktion unterstützt Entwurf des Flächennutzungsplans

Entwicklung mit Augenmaß und Vernunft

Die CDU-, FDP- und BBT-Fraktion bewertet den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans für die Stadt Werder (Havel) insgesamt positiv. Aus Sicht der Fraktion schafft die Fortschreibung des Planwerks eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile in den kommenden Jahren.

„Der Entwurf des Flächennutzungsplans ist ein wichtiger Schritt für die geordnete und ausgewogene Entwicklung unserer Stadt. Er schafft Orientierung und Planungssicherheit und trägt zugleich dem Anspruch Rechnung, die Identität Werders und seiner Ortsteile zu bewahren“, erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende Steffen Lehmann.

Besonders positiv hebt er hervor, dass der Entwurf die tatsächliche Entwicklung der vergangenen Jahre aufgreift und sowohl die Kernstadt als auch die Ortsteile in den Blick nimmt. Die Anpassung an den baulichen Bestand sowie die Korrektur überholter Annahmen seien aus Sicht der Fraktion sachgerechte und notwendige Schritte.

Zugleich betont Lehmann, der auch stellvertrentender Vorsitzender des zuständigen fachausschusses ist, dass ein Flächennutzungsplan kein Detailplan ist und keine konkreten Bebauungspläne ersetzt. Gerade darin liege jedoch seine Stärke: Er gebe den Rahmen für die zukünftige Entwicklung der Stadt vor und ermögliche es, Wachstum, Infrastruktur und städtebauliche Ordnung sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Auch das bisherige Verfahren bewertet die CDU-, FDP- und BBT-Fraktion positiv. Die Erarbeitung des Entwurfs sei in einem anspruchsvollen Prozess unter Einbindung der Fraktionen, der Ortsbeiräte und der Öffentlichkeit erfolgt. Das stärke die Nachvollziehbarkeit und die Akzeptanz des Planwerks.

Mit Blick auf die Landesplanung sieht die Fraktion darüber hinaus den Bedarf, kommunalen Belangen und der Planungshoheit vor Ort noch stärker Rechnung zu tragen.

Die CDU-, FDP- und BBT-Fraktion unterstützt den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans daher ausdrücklich.