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22.12.2021, 17:43 Uhr | CDU-Fraktion in der SVV Werder (Havel)
CDU widerlegt wahrheitswidrige Behauptungen der Wählervereinigung SMG zum Abbruch der SVV-Sitzung Den Sachverhalt stellt für die CDU-Fraktion der Vorsitzende Hermann Bobka wie folgt dar: „Auf der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021 wurde durch die Stadtverwaltung Werder (Havel) ein Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage nach § 50a Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) eingebracht. Der Beschluss sollte die Handlungsfähigkeit des Stadtparlamentes durch digitale Sitzungen sichern.
Zum Abbruch der Sitzung hat die Wählervereinigung SMG eine Stellungnahme mit wahrheitswidrigen Behauptungen veröffentlicht, die die CDU-Fraktion nun wie folgt klarstellt. Wahrheitswidrige Behauptung: Richtig: Richtig: Beleg 1: Auf weitere Nachfragen der Wählervereinigung SMG und der Grünen eben jenes Prozedere betreffend, antwortete die Bürgermeisterin mit einem Schreiben vom 7.12.2021 und erklärte nochmals ausführlich die Notwendigkeit, das Prozedere und die Rechtsgrundlagen für einen Beschluss zur außergewöhnlichen, pandemiebedingten Notlage. Beleg 2: Von mangelnder Vorbereitung oder fehlender Abstimmung kann also nicht die Rede sein. Auch dies wird wahrheitswidrig von den SMG in der Stellungnahme behauptet. So heißt es dort: „Das Angebot von Grünen und Stadtmitgestaltern in der Telefonkonferenz am Freitag vor der SVV darüber ins Gespräch zu kommen, wurde von der BM mit folgenden Worten abgewiegelt: “Das hier ist nicht der richtige Ort, das zu diskutieren “.“ Richtig ist, dass in Anbetracht sehr ausführlicher, schriftlicher Stellungnahmen der Bürgermeisterin eine Telefonkonferenz nicht der richtige Ort ist, um unterschiedliche Rechtsauffassungen - endlos -zu diskutieren. Dies umso mehr, als es sich um eine Telefonkonferenz der Fraktionsvorsitzenden und der Stadt zur Besprechung der Coronalage in unserer Stadt gehandelt hat. Wahrheitswidrige Behauptung: Richtig: Die durch die Verwaltung geschaffenen, technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Videositzung waren weder „schlecht“ noch unzureichend. Wie anders kann man sich erklären, dass ja alle Stadtverordneten per Audio/Video miteinander verbunden waren und über eben jenen Beschluss wirksam abstimmen konnten. Wahrheitswidrig: Richtig: Beleg: Ein fundierter diesbezüglicher Antrag zur Öffnung eines Livestream bei Sitzungen nach § 50a BbgKVerf für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wurde lediglich durch die Fraktion der CDU im Zuge eines Änderungsantrages gestellt! Diesen „Erfolg“ nun als Erfolg der SMG reklamieren zu wollen ist aberwitzig. „Mit dem von der Bürgermeisterin verlesenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Änderungsantrag der SMG, entstand zum ersten Mal ein Konsens zwischen beiden Fraktionen. “Folglich kann im Sinne der Bürgerbeteiligung und Teilhabe der Bevölkerung an den politischen Entscheidungen in Werder von einem Erfolg gesprochen werden.”, so die Kandidatin für das Bürgermeisteramt und Fraktionsmitglied Anika Lorentz.“ „Zu kritisieren bleibt das Verhalten der Bürgermeisterin, der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der CDU-Fraktion nach dem Abbruch der Sitzung.“ Wahrheitswidrig: Richtig: Nach alledem bleibt festzuhalten: Ein einfaches „Ja“ der Grünen zum Antrag der Stadtverwaltung auf Feststellung einer befristeten außergewöhnlichen, pandemiebedingten Notlage hätte nicht nur die Durchführung der sowohl argumentativ als auch technisch sorgfältig vorbereiteten wichtigen Stadtverordnetenversammlung, sondern für künftige Sitzungen während einer festgestellten Notlage auch die digitale Mitverfolgung der Sitzungen via Livestream durch unsere Bürger erst ermöglicht. Dass nun die SMG in bekannter Manier mit falschen und wieder einmal übergriffigen „Stellungnahmen“ den Schuldigen für das Scheitern der Sitzung bei der Stadt, der langjährigen Vorsitzenden unserer Stadtverordnetenversammlung und der CDU verorten will, verwundert nicht. Dies umso mehr, als es gilt, die Bürgermeisterin zu diskreditieren, um den Wahlkampf von Frau Lorentz zu befeuern. Hierfür ist den Stadtmitgestaltern und ihrer Kandidatin Lorentz offensichtlich jedes Mittel recht. Wer Bürgermeisterin einer Stadt mit 27.000 Einwohnern werden will, sollte zumindest erkennen können, wann ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wirksam gefasst wurde und wann nicht, feiert doch Frau Lorenz bereits unmittelbar nach der gescheiterten Versammlung öffentlich den „Erfolg“ des Antrages ihrer Stadtmitgestalter zur Teilnahme an digitalen Sitzungen als beschlossen. Nein, Frau Lorentz, dieser Antrag wurde nicht beschlossen. Zusatzinformationen Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |