CDU Stadtverband Werder (Havel)

Einführungszuschuss von 800,00 € zusätzlich für die Kitafinanzierungsrichtlinie soll gewährt werden

Pressemitteilung der CDU und SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel

Dazu erklären die Vorsitzenden der jeweiligen Fraktionen: „Wir werden wie seit längerem angekündigt mit der Einführung der Kitafinanzierungsrichtlinie ein neues, gesetzeskonformes Abrechnungssystem einführen. Von einer Rückwirkung vor den 01.01.2015 wird als Entgegenkommen gegenüber den freien Trägern abgesehen.“
„Nach einer Reihe von intensiven Gesprächen mit der Verwaltung und den freien Trägern sind wir zu der Auffassung gekommen, dass ein Einführungszuschuss von 800,00 € pro Kind aus der Stadt Werder (Havel) den freien Trägern die Einführung erleichtert und sie damit die Möglichkeit bekommen, alle nötigen Umsetzungsschritte in ihrem Hause durchzuführen.“ erklärt Anja Spiegel „Wir wollen deshalb für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 200.000 € (in Summe 400.000 €) zusätzlich bereitstellen. Damit setzen ein klares Signal, wie wichtig und wertvoll uns die Beiträge der freien Träger für die KITA-Landschaft in Werder und eine gute Kinderbetreuung insgesamt sind.“ so Hermann Bobka weiter „Die freien Träger müssen jetzt ihrerseits die notwendigen Anpassungen durchführen. Wir erwarten, dass die Elternbeitragsordnungen an die städtische Satzung angepasst werden. Nur so kann eine gerechte Gleichbehandlung der Eltern von freien Trägern und städtischen Kitas erreicht werden. Dabei soll die Stadt den freien Trägern zur Seite stehen, wenn der Landkreis hierbei Steine in den Weg legen sollte. Auch streben wir an, dass die Stadt gemeinsam mit den freien Trägern eine einheitlichen Neufassung für alle Kitas erarbeitet.“ erklärt Anja Spiegel weiter „Die freien Träger sollten ihre Ansprüche gegen den Landkreis ausdrücklich geltend machen. Der Landkreis ist für alles außerhalb der Sachkosten zuständig. Der Landkreis hat den Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz zu erfüllen. Soweit man beim Landkreis Gelder jenseits der gesetzlichen Finanzierungsregeln als bei freien Trägern erforderlich ansieht, ist es deshalb der Landkreis, der diese bereitzustellen hat. Es geht nicht an, den freien Trägern z.B. durch Maßregeln bei den Elternbeiträgen Finanzierungsgrundlagen zu entziehen und diese dann einfach an die Stadt zu verweisen. Der städtische Haushalt ist keine unerschöpfliche Quelle. Die Stadt hat auch in der neuen Richtlinie bereits erhebliche freiwillige Zuschüsse vorgesehen. Vom Landkreis kommt bisher nicht einmal das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.“ so Hermann Bobka weiter „Weiterhin haben die Fraktionen die Verwaltung gebeten, jedes Jahr ein zusätzliches Budget-Gespräch mit den freien Trägern in der Stadt Werder (Havel) zu führen. Dieses soll immer vor dem Jahreswechsel in Vorbereitung des neuen Haushaltjahres stattfinden und im Sinne der Planungssicherheit etwaige Fragen frühzeitig klären.“ erklären beide Vorsitzenden abschließend. Der Ergänzungsantrag wird zur morgigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Hermann Bobka Anja Spiegel CDU Fraktion SPD Fraktion